Kosten und Behandlungszeit

Osteopathische Behandlungen sind Privatleistungen. 

 

Die Kosten für die Behandlung werden inzwischen von vielen gesetzlichen Krankenkassen mitgetragen. Ob Ihre Krankenkasse Sie bezuschusst oder die Kosten sogar übernimmt erfahren Sie direkt von Ihrer Krankenkasse, oder unter DIESEM LINK.

Im Fall, dass Sie gesetzlich versichert sind verlangen die Krankenkassen idR. ein Privatrezept eines Arztes. 

 

Zusatzversicherte erfahren bei ihrer Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen abgedeckt sind.

 

Privatversicherte reichen einfach Ihre Heilpraktikerrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erfahren dann, ob die Kosten übernommen werden. Hier ist keine Überweisung eines Arztes erforderlich.

 

 

Ich bin zertifiziertes Mitglied des VFO (Verband freier Osteopathen).

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Die Erstuntersuchung mit Anamnese und Behandlung dauert circa 60 Minuten.

 

Eine Behandlung richtet sich nach der GebüH und beträgt unabhängig von der Zeit 100 Euro für Erwachsene und 90 Euro für Kinder bis 12.

 

Der Abstand zwischen den Behandlungen ist Diagnose abhängig. In der Regel ist die Behandlungsfrequenz im Akut-Fall kleiner und bei chronischen Diagnosen größer. 

 

In finanziellen Engpässen komme ich Ihnen gerne entgegen, sprechen sie mich an.

 
 

 

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage (mind. 24 Stunden), da ich Ihnen die für Sie reservierte Zeit sonst in Rechnung stellen muss. Im Falle von plötzlichen Ereignissen, wie Unfällen, oder Krankheit ist auch eine kurzfristige Absage erwünscht, natürlich unentgeltlich.

 

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis!